Website
Was bedeutet die F-Gase-Verordnung 2026 für Kälte- und Klimabetriebe, und was sollten sie Kunden erklären?
Seit 2025 ist der Einsatz von frischem Kältemittel mit einem GWP ab 2.500 bei Wartung und Instandhaltung verboten, ab 2026 gilt das Verbot auch für den Neueinbau. Für R410A mit einem GWP von 2.088 greifen diese Verbote noch nicht, was in Kundengesprächen häufig zu Verwechslungen führt.
5 Min. Lesezeit
Yannic Steinhauer, webdrei.studio
Kurz gesagt: Kälte- und Klimabetriebe müssen seit 2025 beim Service und ab 2026 beim Neueinbau auf Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial (GWP) unter 2.500 setzen. Recycelte Kältemittel dieser Kategorie bleiben dagegen noch länger erlaubt, für Kälteanlagen bis 2030 und für Klimaanlagen sowie Wärmepumpen bis 2032, was für bestehende Anlagen einen deutlich längeren Übergangszeitraum schafft.
Was ab 2026 konkret verboten ist
Ab 2026 ist die Verwendung von frischem, also neu produziertem Kältemittel mit einem GWP von 2.500 oder höher bei Klimaanlagen und Wärmepumpen verboten. Für Kälteanlagen gilt das entsprechende Verbot für Frischware bereits seit dem 1. Januar 2025, jeweils bezogen auf Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen, nicht nur auf den Neueinbau von Anlagen.
Warum recycelte Kältemittel eine Übergangslösung sind
Recyceltes oder aufbereitetes Kältemittel mit hohem GWP darf in Kälteanlagen noch bis 2030 und in Klimaanlagen sowie Wärmepumpen bis 2032 weiterverwendet werden. Das schafft für bestehende Anlagen zwar eine spürbare Übergangszeit, ist aber erkennbar keine dauerhafte Lösung, weil das verfügbare Angebot an recyceltem Kältemittel mit steigender Nachfrage und ohne Nachproduktion absehbar knapper und teurer werden dürfte.
Was bei R410A gilt
R410A hat einen GWP-Wert von 2.088 und liegt damit unterhalb der entscheidenden 2.500er-Schwelle, für dieses in der Praxis weit verbreitete Kältemittel greifen die aktuellen Verwendungsverbote also nicht unmittelbar. In vielen Kundengesprächen führt das trotzdem zu spürbarer Verwirrung, weil pauschal von einem generellen „Kältemittelverbot“ gesprochen wird, ohne den konkreten GWP-Wert der jeweiligen Anlage überhaupt zu nennen oder zu prüfen.
Warum die Ersatzteilregelung Betriebe entlastet
Die Nutzung von Ersatzteilen und Komponenten für Wartungs- und Reparaturarbeiten an bestehenden Anlagen bleibt dauerhaft erlaubt, unabhängig vom GWP-Wert des ursprünglich verbauten Kältemittels. Das nimmt Betrieben den Druck, funktionierende Bestandsanlagen allein wegen der neuen Verwendungsverbote sofort austauschen zu müssen, solange keine größere Kältemittelmenge ergänzt werden muss.
Was das für Ihren Betrieb heißt
Eine klare, nachvollziehbare Erklärung, welche Kältemittel welche GWP-Werte haben und welche Fristen für welchen Anlagentyp konkret gelten, unterscheidet Sie spürbar von pauschalen, alarmistischen Ansprachen im Markt. Wichtig für den Großhandelsbezug: Fachbetriebe müssen ihre Betriebszertifizierung oder eine personenbezogene Zertifizierung vorlegen, um fluorierte Kältemittel überhaupt legal beziehen zu dürfen, ein Punkt, der sich auch werblich glaubwürdig als Qualitäts- und Kompetenznachweis gegenüber Kunden nutzen lässt. Kunden mit älteren Anlagen profitieren zudem von einer ehrlichen Einschätzung, ob ein Umstieg auf ein zukunftssicheres Kältemittel jetzt oder erst beim nächsten größeren Serviceeinsatz sinnvoll ist.
Quellen
Christof Fischer GmbH, Revision F-Gase-Verordnung, kaeltefischer.de, Stand August 2026 · deutsche-handwerks-zeitung.de, F-Gase-Verordnung, Stand August 2026 · roter-kaeltetechnik.de, F-Gase-Verordnung aktuell, Stand August 2026
Quellen
kaeltefischer.de · deutsche-handwerks-zeitung.de · roter-kaeltetechnik.de, Stand August 2026
Weitere Artikel aus der Werkbank
KI-Sichtbarkeit
1,2 Prozent der Betriebe werden von ChatGPT empfohlen. Wer nicht auffindbar und belegt ist, taucht in KI-Antworten nicht auf.
1,2 Prozent der Betriebe werden von ChatGPT empfohlen. Wer nicht auffindbar und belegt ist, taucht in KI-Antworten nicht auf.
Google Ads
Handwerk-Klickpreise liegen bei 0,40 bis 1,20 Euro, Agenturbetreuung meist bei 300 bis 1.000 Euro im Monat plus Budget.
Handwerk-Klickpreise liegen bei 0,40 bis 1,20 Euro, Agenturbetreuung meist bei 300 bis 1.000 Euro im Monat plus Budget.
Unternehmensprofil
Konsistente Firma-, Orts- und Leistungsdaten sind Voraussetzung dafür, dass KI-Systeme einen Betrieb als eindeutige Quelle erkennen.
Konsistente Firma-, Orts- und Leistungsdaten sind Voraussetzung dafür, dass KI-Systeme einen Betrieb als eindeutige Quelle erkennen.
Lassen Sie uns sprechen.
Ein kurzes Gespräch reicht, um zu sehen, ob wir zusammenpassen. Ohne Pitch, mit Blick in Ihre Zahlen.